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Jugendkonzentrationslager Uckermark

Das Jugendkonzentrationslager Uckermark (1942-1945)

Das Jugendkonzentrationslager Uckermark befand sich in unmittelbarer Nähe zum Frauenkonzentrationslager Ravensbrück bei Fürstenberg/Havel in Brandenburg.

Es wurde für Mädchen* und junge Frauen* im Alter von 16-21 Jahren geplant. Im Frühjahr 1942 wurde das Konzentrationslager, auf Weisung des Reichsführers-SS und Chefs der Polizei Himmler, von Häftlingen des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück errichtet. Das Jugendkonzentrationslager unterstand der Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Die Lagerleitung hatte eine Beamtin der weiblichen Kriminalpolizei, die Kriminalrätin Lotte Toberentz, inne. Nach 1945 war Lotte Toberentz wieder in einer Leitungsfunktion bei der Kriminalpolizei tätig.

Die nationalsozialistische Bezeichnung dieses Lagers lautete >Jugendschutzlager<. Die >Jugendschutzlager< stellten eine Kategorie innerhalb des SS -Lagersystems dar. Die Bedeutung des Begriffs >Jugendschutzlager< ist mit dem Begriff der >Schutzhaft< verknüpft: Nicht die Jugendlichen im Lager sollten geschützt werden, sondern die Jugendlichen der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft sollten vor den Inhaftierten geschützt werden. Es gab insgesamt drei Lager dieser Kategorie und fünf Außenlager. Die drei Hauptlager waren Moringen für männliche Jugendliche, Uckermark für weibliche Jugendliche und Lodz, das sogenannte Polen-Jugendverwahrlager Litzmannstadt für polnische Kinder und Jugendliche.

Die >Jugendschutzlager< wurden erst 1970 offiziell als „KZ – ähnliche Lager“ anerkannt. Davor wurden sie als Institutionen, die der >Bewahrung schwererziehbarer Jugendlichen< dienten, dem Fürsorgeerziehungssystem zugeordnet.

Um die Einrichtung der Lager Moringen (1940) und Uckermark (1942) zu ermöglichen, schuf sich die Polizei ein Instrumentarium an Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, das die willkürliche Einweisung von Jugendlichen in diese Lager ermöglicht hat. Wichtigster Erlass in diesem Zusammenhang war der Grunderlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung von 1937: „Als >asozial < gilt, wer durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches Verhalten zeigt, dass er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen, […] sich der in einem nationalsozialistischen Staate selbstverständlichen Ordnung nicht fügen will.“

Die Zusammenarbeit von Kriminalpolizei, Fürsorgesystem und SS machten die Stigmatisierung der Mädchen* und jungen Frauen* als sogenannte >Asoziale und Kriminelle < und ihre Einweisung ins Lager möglich.

Von 1942-1945 waren ca. 1200 Mädchen* und junge Frauen* im Jugendkonzentrationslager Uckermark inhaftiert. Sie lebten dort unter extrem schlechten Bedingungen, sie wurden gequält und misshandelt und mussten Zwangsarbeit leisten z.B. auf Gutshöfen, in Rüstungsbetrieben. Der Großteil der Mädchen* wurde direkt aus den Fürsorgeeinrichtungen in das Lager gebracht mit der Begründung, sie seien unerziehbar. Die >Zöglinge< sollten zur Entlastung der Fürsorgeheime „kostengünstig“ und „sicher“ und unter Ausnutzung ihrer Arbeitskraft „verwahrt“ werden. Viele inhaftierten Mädchen* wurden als >sexuell verwahrlost“< diskriminiert. Der Begriff >Sexuelle Verwahrlosung< wurde nur für Mädchen* und Frauen* angewandt und wurde bei männlichen Jugendlichen nicht benutzt.

Einige der Mädchen* kamen ins Lager, weil sie sich den nationalsozialistischen Regeln und Normen widersetzten: Sie gehörten der Swing-Jugend an, hatten Kontakt zu jüdischen Menschen oder nichtdeutschen Zwangsarbeitern („Fremdarbeitern“) oder sie wurden der Arbeitsverweigerung beschuldigt. Viele der Mädchen* und jungen Frauen* oder ihre Familien wurden aus beliebigen Gründen, d.h. willkürlich zu >Asozialen und Kriminellen< erklärt. Auch Sinti*zze und Rom*nja wurden im KZ Uckermark inhaftiert.

Ein Teil der Inhaftierten waren ab Frühjahr 1944 in einem Sonderblock inhaftiert. Es waren Mädchen* und junge Frauen*, die in Opposition zum NS – Regime standen oder deren Angehörige im Widerstand waren. So auch die Gruppe der slowenischen Mädchen*, deren Familien Partisan_innen unterstützt haben oder die selbst Widerstand leisteten. Für alle Mädchen* und jungen Frauen* war die Zeit im Jugendkonzentrationslager grausam und erniedrigend.

Die Art der gesellschaftlichen Ächtung der Mädchen* veränderte sich auch nach der Befreiung oftmals nicht und ist zum Teil bis heute ungebrochen vorhanden. Aus Angst vor erneuter Diskriminierung verschwiegen die Verfolgten häufig ihre Inhaftierung im Konzentrationslager. Diese Häftlingsgruppe der sogenannten >Asozialen< bekam indirekt die Schuld an ihrer Inhaftierung zugesprochen, lediglich die nationalsozialistische Verfolgung wurde kritisiert.

Begrifflichkeiten

Die von uns gewählte Bezeichnung des Lagers als Ehemaliges Jugendkonzentrationslager für Mädchen und junge Frauen und nicht der früher viel verwendete Begriff Mädchenkonzentrationslager, ist das Ergebnis einer Diskussion mit der Lagergemeinschaft Ravensbrück / Freundeskreis e.V. aus dem Jahre 2006. In dieser Diskussion wurde übereinstimmend entschieden, zukünftig diesen Begriff zu verwenden, um den Zusammenhang mit den anderen Jugendkonzentrationslagern in Moringen und Lodz zu verdeutlichen und der Tatsache zu entsprechen, dass auch vereinzelt Jungen* hier inhaftiert gewesen sind. Da der Begriff Mädchenkonzentrationslager aber nicht falsch ist, ist er in älteren Publikationen von uns noch zu finden und wird erst nach und nach ersetzt.

Späterer Vernichtungsort Uckermark (Januar – April 1945)

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