Hausordnung des Gedenkort ehemaliges KZ Uckermark
Zur Mahnung für die Lebenden und zum Gedenken an die Opfer des Jugend KZ Uckermark sowie des Vernichtungsorts gestaltet die Initiative für einen Gedenkort ehemaliges KZ Uckermark e. V. diesen Ort. Eigentümer ist das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft. Die Initiative ist Nutzerin aufgrund eines Nutzungsvertrags.
Besuchenden sind auf dem gesamten Gelände rechtsextreme, rassistische, antisemitische, antiromaistische und sexistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten verboten. Dies gilt für Äußerungen in allen Sprachen.
Ebenfalls ist es untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG)verächtlich zu machen sowie Kennzeichen und Symbole zu verwenden, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Insbesondere das offene Tragen jeglicher rechtsextremer Kennzeichen ist nicht erlaubt. Dies gilt für … download der gesamten Hausordnung als PDF