Ausgrenzung als >Asozial<
Viele der im Jugendkonzentrationslager Uckermark inhaftierten Mädchen* und jungen Frauen* wurden als sogenannte >Asoziale< verfolgt. Auch wenn ein Fokus des Gedenkortes auf der Erinnerung an die Geschichte der Inhaftierten in der Zeit des Nationalsozialismus liegt, wird immer wieder deutlich, dass die Stigmatisierungen, die mit dem Begriff >Asozial< zusammenhängen, nicht 1945 aufgehört haben.
Für viele im Jugend-KZ inhaftierte Mädchen* und Frauen* gab es nach der Befreiung 1945 keine Rehabilitierung. Sie wurden sowohl in der BRD und DDR als auch innerhalb der verschiedenen Verfolgtengruppen jahrzehntelang nicht als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt. Das hieß auch, dass sie keine Entschädigungszahlungen erhalten haben. Sie hatten auch weiterhin unter der Stigmatisierung als >asozial< zu leiden.
Ein großer Teil der Bevölkerung fand, dass die Verfolgung von >Asozialen< zurecht geschehen war. Viele blieben mit ihrem Leid und ihren Trauma alleine.
Die >Jugendschutzlager< wurden erst nach 1970 als Konzentrationslager anerkannt. Anträge der Überlebenden auf Entschädigungsleistungen (BRD) bzw. die Anerkennung als Opfer des Faschismus (DDR) wurde/n weiterhin abgelehnt. Als >asozial< verfolgte Menschen sowie Sinti*zze und Rom*nja konnten ab 1980 in der BRD einen Antrag auf Beihilfe nach dem „Allgemeinen Kriegsfolgengesetz“ stellen, jedoch nur im Fall einer besonderen Notlage. Erst seit 2001 wurde den noch lebenden Frauen* für die in den KZs geleistete Zwangsarbeit eine geringfügige Entschädigungsleistung zuteil, sofern sie einen entsprechenden Antrag stellten.
In den letzten Jahren gab es immer lauter werdende Stimmen von Überlebenden, ihren Angehörigen und solidarischen Initiativen. Ihnen war und ist es ein Anliegen, die Geschichte von als >asozial< Verfolgten sichtbar zu machen. Erst 2020 beschloss der Bundestag, die als >Asozial< und als >Berufsverbrecher< Verfolgten offiziell als NS-Opfer anzuerkennen.
Dokumentarfilm „…dass das heute noch immer so ist – Kontinuitäten der Ausgrenzung“
Ein Film der Initiative für einen Gedenkort ehemaliges KZ Uckermark e.V.
in Kooperation mit der Österreichischen Lagergemeinschaft
Dokumentarfilm, 60 Min., 2016
Dieser Film schildert exemplarisch die Geschichte von Verfolgung und Stigmatisierung sogenannter >Asozialer< im Nationalsozialismus. In diesem Film geht es um die Geschichte von Maria Potrzeba, der als 14-Jähriger vorgeworfen wurde, eine sexuelle Beziehung zu dem polnischen Zwangsarbeiter Florian Spionska zu haben. Nach einem Verhör durch die Gestapo wurde sie in das Jugendkonzentrationslager Uckermark eingeliefert. Die polnischen Zwangsarbeiter Florian Spionska und Josef Goryl wurden öffentlich gehängt.
Marias Geschichte macht auf eine schmerzhafte Weise deutlich, wie sehr sie unter dem Stigma über Jahrzehnte lang leiden musste. Außerdem wird in diesem Film sichtbar, was eine offizielle Anerkennung als Verfolgte des Nationalsozialismus von städtischer Ebene oder eben auf Bundesebene für Marias Leben bedeutet hätte.